Der Ablaufstabilisator ist eine Option, die der Anleger bei der DWS RiesterRente Premium und dem DWS Vermögenssparplan Premium aktivieren kann (aber nicht muss), um eine zusätzliche Reduzierung der Wertschwankungen zu erreichen. Der Ablaufstabilisator bewirkt, dass innerhalb der risikoreicheren Fondskomponente (zu Beginn v.a. Aktienfonds) eine schrittweise Umschichtung zugunsten schwankungsärmerer Fonds stattfindet. Die Fondsanlage bei den beiden DWS Premium-Produkten ist auf zwei Komponenten aufgeteilt: Wertsteigerungskomponente und Kapitalerhaltungskomponente. Das finanzmathematische Modell (CPPI) schichtet je nach aktueller Marktlage und Restlaufzeit des Vertrages zwischen diesen beiden Komponenten um.
Der Ablaufstabilisator ist prinzipiell unabhängig von diesen Umschichtungen und greift nicht in dieses System ein. Vielmehr erreicht der Ablaufstabilisator innerhalb der Wertsteigerungskomponente eine veränderte Mischung der Fonds. Durch eine verstärkte Beimischung von risikoärmeren Fonds innerhalb dieser Wertsteigerungskomponente wird eine zusätzliche Risikominimierung vor Rentenbeginn erreicht. Während ohne Nutzung des Ablaufstabilisators vorwiegend risikoreiche Aktienfonds in der Wertsteigerungskomponente enthalten sind, werden nach Aktivierung des Ablaufstabilisators vermehrt risikoärmere Fonds beigemischt. Dies können Rentenfonds und andere risikoärmere Fonds sein, aber auch risikoärmere Aktienfonds. Der DWS stehen für die Umschichtung innerhalb der Wertsteigerungskomponente folgende Fonds zur Verfügung:
- DWS Vorsorge Dachfonds: risikoreichere Anlagen wie Aktienfonds oder Aktien
- DWS Vorsorge Dachfonds Plus, DWS Vorsorge Dachfonds Balance, DWS Vorsorge Dachfonds Balance Plus: risikoärmere Aktienfonds und Beimischung von Rentenfonds u.a.
Der Riester-Sparer kann sich für die Aktivierung des Ablaufstabilisators bereits bei Vertragsabschluss und jederzeit später entscheiden. Wirksam wird dieser jedoch erst 10 Jahre vor Rentenbeginn und frühestens ab dem 6. Vertragsjahr. Eine einmal getroffene Entscheidung für den Ablaufstabilisator kann nicht mehr rückgängig gemacht werden, weshalb es sich oftmals empfiehlt, diese erst zeitnah zum Beginn des 10 Jahres-Zeitraumes zu treffen. Sparer, die den Ablaufstabilisator nicht wünschen, brauchen nichts zu unternehmen, da dieser nur nach Aktivierung durch den Sparer in Kraft tritt.
Weitere Details zur Fondsanlage, dem Ablaufstabilisator und der Höchststandssicherung finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Darüber hinaus finden Sie auf der Seite FAQs zur DWS RiesterRente Premium weitere Informationen zur DWS RiesterRente Premium und dem DWS Vermögenssparplan Premium.
|