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FAQ – Häufig gestellte Fragen zur
DWS BasisRente Premium
 

 

DWS BasisRente PremiumAuf der Seite DWS BasisRente Premium finden Sie einige Informationen zum Produkt.

Auf dieser Seite haben wir Ihnen Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Rürup-Fondssparplan DWS BasisRente Premium gegeben. Wenn Sie weitere Fragen haben, dann rufen Sie uns einfach an oder schreiben uns eine E-Mail. Kontaktdaten.

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  Häufig gestellte Fragen zur DWS Basis Rente Premium

1. Wer kann eine DWS BasisRente abschließen?

    Sparer im Alter von 15 bis 82 Jahren können eine DWS BasisRente abschließen, wobei die Mindestvertragslaufzeit eingehalten werden muss.

2. Wie lange muss der Vertrag mindestens laufen?

    Die Mindestvertragslaufzeit vom Vertragsbeginn bis zum Rentenbeginn (Mindestansparzeit) beträgt 15 Jahre. Danach erfolgt dann eine lebenslange Rentenzahlung.

3. Wann beginnt meine Rentenzahlung?

    Der Rürup-Sparer kann selbst bestimmten, wann seine lebenslange Rentenzahlung beginnen soll. Frühestens ist dies nach dem 62. Geburtstag möglich und der späteste Rentenbeginn ist im Alter von 85 Jahren. Der Rentenbeginn muss dabei immer mindestens 2 Jahre nach Beginn der Ansparzeit (Vertragsbeginn) liegen.

4. Wie hoch ist der Mindest- bzw. Maximalbeitrag?

    Man muss hier unterscheiden zwischen einer regelmäßigen Besparung des Vertrages und einer Einmalzahlung.

    Für eine regelmäßige Besparung des Rürup-Vertrages gilt: Der Mindestbeitrag beträgt 25 Euro pro Monat bzw. 300 Euro pro Jahr. Der Höchstbeitrag ist der Förderhöchstbetrag, d.h. 20.000 € pro Jahr (bzw. 1.666 € pro Monat) bei Alleinstehenden bzw. bei getrennt veranlagten Ehepaaren und 40.000 € (3.333 € pro Monat) pro Jahr bei zusammen veranlagten Ehepaaren. Es kann ein Zahlweise von monatlichen, vierteljährlichen, halbjährlichen oder jährlichen Zahlungen vereinbart werden.
    Zusätzlich können zu Vertragsbeginn einmalige Sonderzahlungen ab 500 € geleistet werden.

    Für Verträge mit Einmalbeiträgen (also ohne eine regelmäßige Besparung) gilt: Es muss ein Einmalbeitrag von mindestens 2.500 € bei Vertragsbeginn vereinbart werden. Später können Zuzahlungen ab 500 € erfolgen oder jederzeit eine regelmäßige Besparung begonnen werden.

5. Kann ich auf meinen Rürup-Vertrag überweisen?

    Einzahlungen sind nur per Lastschrift möglich. Bei Änderungen der Beitragshöhe oder bei Sonderzahlungen kann dies jederzeit der DWS entsprechend mitgeteilt werden.

6. Kann ich meinen Beitrag erhöhen oder verringern?

    Ja. Änderungen der Beitragszahlung sind jederzeit rechtzeitig zum Zahlungstermin möglich, indem man dies schriftlich der DWS mitteilt.
    Wir halten für unsere Kunden Musterbriefe für Vertragsänderungen bereit, damit sie schnell und bequem Vertragsänderungen vornehmen können.

7. Sind auch Zuzahlungen möglich?

    Ja. Bei der DWS Basis Rente Premium sind ab einem Zuzahlungs-Betrag von 500 € auch Zuzahlungen (Sonderzahlungen) möglich. Teilen Sie der DWS schriftlich mit, welchen Betrag Sie einmalig einzahlen möchten. Dieser wird dann durch die DWS von Ihrem Konto abgebucht.
    Wir halten für unsere Kunden Musterbriefe für Sondereinzahlungen bereit, damit sie die Sondereinzahlung schnell und bequem veranlassen können.
    Wenn zu Vertragsbeginn eine regelmäßige Besparung vereinbart wird, kann auch bereits zu Vertragsbeginn eine Sonderzahlung ab 500 € vereinbart werden. Wird zu Vertragsbeginn keine regelmäßige Zahlung vereinbart, muss die Einmalzahlung zu Vertragsbeginn mindestens 2.500 € betragen.

8. Kann ich mit meinem Ehepartner zusammen eine DWS BasisRente Premium eröffnen?

    Nein. Jeder muss einen eigenen Vertrag abschließen. Dabei sind die gemeinsamen Höchstbeiträge zu beachten: 20.000 € pro Jahr bei Alleinstehenden bzw. bei getrennt veranlagten Ehepaaren und 40.000 € pro Jahr bei zusammen veranlagten Ehepaaren. Die Aufteilung auf die beiden Ehegatten spielt dabei keine Rolle, es kann also auch ein Ehegatte 30.000 € und ein Ehegatte 10.000 € einzahlen.

9. Gibt es staatliche Förderung für meinen DWS BasisRente Premium-Vertrag?

    Die DWS BasisRente Premium ist ein Vertrag der ersten Schicht der Altersvorsorge im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 b) Einkommensteuergesetz EStG und wird daher entsprechend der Regelungen für Basisrenten bzw. Rürup-Renten gefördert. Die DWS BasisRente Premium wurde dazu unter der Zertifizierungsnummer 04520 staatlich zertifiziert, so dass die Beiträge im Rahmen des Sonderausgaben-Abzugs vom Finanzamt anerkannt werden können. So können z.B. im Jahr 2008 66 % der Beiträge im Rahmen der Höchstbeträge als Sonderausgaben abgesetzt werden. Zusammen mit weiteren Beiträgen zu anderen Vorsorgeformen können z.B. bei Ledigen 20.000 € bzw. 40.000 € bei zusammen veranlagten Ehepaaren als Sonderausgaben abgesetzt werden.

10. Wie bekomme ich staatliche Förderung?

    Sie erhalten die staatliche Förderung von Ihrem Finanzamt. Dazu erhalten Sie jedes Jahr von der DWS Jahreskonto-Informationen. In diesem Informationspaket ist eine Steuerbescheinigung enthalten, die Sie bitte bei Ihrer Steuererklärung mit abgeben bzw. Ihrem Steuerberater geben. Sie können dann Ihre Beiträge zur Rürup-Rente innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Grenzen als Sonderausgaben bei der Steuererklärung absetzen. Über die Steuererklärung bzw. den Steuerbescheid erhalten Sie dann die staatliche Förderung vom Finanzamt.

11. Wird meine Rente aus der Rürup-Rente besteuert?

    Die Renten-Auszahlungen aus der DWS BasisRente Premium werden nachgelagert besteuert, d.h. die Rente wird mit dem dann gültigen persönlichen Steuersatz besteuert.

12. Kann ich Kapital aus einem anderen Rürup-Vertrag in meine DWS BasisRente Premium übertragen lassen (Anbieterwechsel)?

    Ja. Die DWS lässt einen Anbieterwechsel von anderen Anbietern zur DWS BasisRente Premium zu. Wenn Sie also schon einen Rürup-Vertrag haben (z.B. Rürup-Rentenversicherung, Rürup-Fondssparplan) und diesen Vertrag stoppen möchten und gleichzeitig das vorhandene Rürup-Kapital in Ihre DWS BasisRente Premium übertragen lassen möchten, dann nehmen Sie einfach einen Anbieterwechsel vor. Die DWS berechnet hierfür keine Gebühren. Das Kapital wird ohne Berechnung von Abschlusskosten oder Ausgabeaufschlägen in Ihren DWS BasisRente-Vertrag übertragen.
    Ob Ihr bisheriger Anbieter für den Übertrag Gebühren berechnet, erfahren Sie bei Ihrem bisherigen Anbieter. Weitere Informationen und die notwendigen Formulare für einen Anbieterwechsel finden Sie auf unserer Seite Anbieterwechsel.

13. Kann ich vorzeitig über meinen Basisrente-Vertrag verfügen?

    Aufgrund von gesetzlichen Vorschriften darf das Kapital aus einem Rürup-Vertrag nicht vorzeitig entnommen werden. Zudem ist die Auszahlung nur als Rentenzahlung zulässig und der Vertrag darf nicht gekündigt werden, um das vorhandene Kapital herauszuholen. Auch eine vorzeitige Kündigung mit Rückzahlung der staatlichen Förderung ist normal nicht zugelassen. Die DWS darf daher bei einer Kündigung des Vertrages den Vertrag nur beitragsfrei stellen und das Kapital nicht ausbezahlen. Dies ist - wie bereits erwähnt - eine gesetzliche Regelung und keine Einschränkung von Seiten der DWS. Im Gegensatz zu den meisten anderen Anbietern lässt die DWS jedoch einen Anbieterwechsel zu. Das bedeutet, dass bei einer Kündigung das Kapital auch auf einen anderen Rürup-Vertrag bei einem anderen Anbieter übertragen werden darf.

14. Kann ich mein Rürup-Kapital auf einen Vertrag bei einem anderen Anbieter übertragen lassen (Anbieterwechsel)?

    Ja. Die DWS lässt einen Anbieterwechsel zu anderen Anbietern zu. Wenn Sie also in der Zukunft einmal mit Ihrem DWS-Vertrag nicht mehr zufrieden sind, können Sie also Ihren DWS-Vertrag kündigen und Ihr Rürup-Kapital auf einen anderen Rürup-Vertrag bei einem anderen Anbieter übertragen lassen. Hierfür fällt eine einmalige Gebühr von derzeit 51,30 € bei der DWS an.

15. Wie hoch kann die Aktienquote sein?

    Die Aktienquote der DWS Basis Rente Premium kann zwischen 0 und 100 Prozent liegen. Die Aktienquote kann auch wieder steigen, selbst wenn diese zwischenzeitlich auf 0 gefallen war.

16. Wie hoch sind die Ausgabeaufschläge?

    Die DWS berechnet Abschlussgebühren in Höhe von 5% auf sämtliche Einzahlungen (ähnlich wie Ausgabeaufschläge). Diese werden direkt bei Einzahlung der Sparbeträge berechnet.
    Bei uns erhalten Sie Sonderkonditionen. Auf Anfrage teilen wir Ihnen die Höhe unserer Sonderkonditionen gerne mit.

17. Wie hoch ist die Depotgebühr?

    Sie beträgt zur Zeit 18 Euro pro Jahr. In der Rentenphase fällt eine jährliche Servicegebühr in Höhe von 18 Euro pro Jahr an.

18. Welche Garantien erhält man bei der DWS BasisRente Premium?

    Die DWS bietet bei der DWS BasisRente Premium zweifache Garantien:

    Sparbeitragsgarantie: Für jeden DWS BasisRente Premium-Vertrag garantiert die DWS, dass zum Ende der Ansparphase mindestens 90% der eingezahlten “Sparbeiträge”zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass bei jeder Marktsituation zum Ende der Ansparphase die DWS diese Summe garantiert, auch wenn die Aktienmärkte sich schlecht entwickeln. Ausnahme ist ein vorgenommener Anbieterwechsel zu einem anderen Anbieter. In diesem Fall kann die DWS die Sparbeitragsgarantie nicht gewährleisten.

    Höchststandssicherung: Zusätzlich zur Beitragsgarantie kann die DWS BasisRente Premium ab dem 55. Lebensjahr um eine weitere Kapitalsicherung ergänzt werden: Die monatliche Höchststandssicherung. Im Rahmen dieser Höchststandssicherung bekommt der Rürup-Sparer ab dem 55. Lebensjahr bis spätestens 3 Monate vor Rentenbeginn die Möglichkeit, einmal erreichte Höchststände seines Fondsguthabens zu sichern. Dazu bekommt der Anleger vor dem 55. Lebensjahr von der Fondsgesellschaft DWS die Einzelheiten zur  Höchststandssicherung und die Optionsmöglichkeiten mitgeteilt.

19. Was bedeutet die Höchststandssicherung?

    Die BasisRente Premium bietet ab dem 55. Lebensjahr die Möglichkeit, die monatlichen Höchststände zu fixieren. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt die Anlage nicht mehr unter den bis dahin erreichten Stand (die an den monatlichen Stichtagen festgesetzten Höchststände) sinken kann. Nähere Infos siehe Details zur Höchststandssicherung.

20. Muss ich mich für die Höchststandssicherung sofort entscheiden?

    Nein. Die DWS wird sich vor Vollendung des 55. Lebensjahr mit dem Anleger in Verbindung setzen, um genauere Informationen über die Möglichkeiten und den Ablauf der Höchststandssicherung mitzuteilen. Der Anleger muss sich dann auch nicht sofort entscheiden, sondern kann dann bis zu 3 Monate vor Rentenbeginn noch die Höchststandssicherung wählen. Für die Festlegung der Höchststände gelten nur die nach der Einrichtung der Höchststandssicherung folgenden Stichtage.

21. Für welche Fonds wird das Geld bei der Premium-Rente angelegt?

    Die DWS schichtet entsprechend des finanzmathematischen Modells zwischen Aktien-Dachfonds und Rentenfonds um. Der Aktien-Dachfonds ist der Fonds DWS Vorsorge Dachfonds (WKN DWS001). Dieser Fonds stellt die Wertsteigerungskomponente dar und kann bei Aktivierung des Ablaufstabilisators noch um weitere Fonds ergänzt werden, um eine Verringerung des Risikos zu erreichen. Für diesen Fonds steht die gesamte Palette von Aktienfonds der DWS und zusätzlich ausgewählte Fonds anderer Fondsgesellschaften zur Verfügung. Für die Rentenfonds kann die DWS aus den verschiedenen Vorsorge-Rentenfonds der DWS auswählen (z.B. DWS Vorsorge Rentenfonds 3 Y, DWS Vorsorge Rentenfonds 5 Y etc.).
    Weitere Details hierzu finden Sie auf den Seiten Fondsanlage bei der DWS BasisRente Premium und Ablaufstabilisator.

22. Wann kann ich den Ablaufstabilisator auswählen?

    Sie können jederzeit sich dafür entscheiden, den Ablaufstabilisator zu nutzen. Wirksam wird der Ablaufstabilisator mit seinen Umschichtungen in risikoärmere Fonds jedoch erst 10 Jahre vor Rentenbeginn und dabei nicht vor Beginn des sechsten Vertragsjahres. Eine einmal getroffene Entscheidung kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Daher können Sie sich auch einfach erst in der Zeit zwischen 10 Jahre vor Rentenbeginn und dem Rentenbeginn dafür entscheiden. Eine Aktivierung ist dann immer noch möglich. Die DWS informiert alle Anleger rechtzeitig vor der frühestmöglichen Aktivierung über Möglichkeiten.
    Weitere Details hierzu finden Sie auf der Seite Ablaufstabilisator.

23. Welche Gebühren fallen für die von der DWS vorgenommenen Umschichtungen an?

    Die DWS berechnet keine Gebühren für die Umschichtungen des Fondsvermögens, insbesondere somit auch keine Ausgabeaufschläge für Umschichtungen.

24. Wie erfährt der Kunde über Umschichtungen?

    Der Kunde hat die Möglichkeit, sich tagesaktuell über den Stand seines Vertrages zu informieren. Dazu wird dem Anleger ein Online-Konto eingerichtet. Alle Umschichtungen sowie Umsätze werden dort hinterlegt. Nutzt der Kunde diesen Service 6 Monate nicht, so erhält er von der DWS halbjährlich einen gedruckten Kontoauszug.

25. Was ist, wenn der Kunde verstirbt?

    Hier gibt es strenge gesetzliche Vorschriften, da die DWS BasisRente Premium der ersten Schicht der Altersvorsorge angehört und staatliche Förderungen gewährt werden. In der Ansparzeit erhält bei Versterben des Anlegers ein Ehegatte eine lebenslange Leibrente oder kann das Kapital auf einen eigenen DWS BasisRente-Vertrag übertragen lassen. Falls kein bezugsberechtigter Ehegatte existiert, wird stattdessen an bezugsberechtigte Kinder eine Waisenrente ausgezahlt. Als bezugsberechtigte Kinder gelten Kinder bis zum 18. Lebensjahr bzw. darüber hinaus bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie sich in einer Ausbildung befinden. Die Waisenrente wird auch nur bis zu diesem Termin gezahlt. Eine Auszahlung an andere Personen ist aufgrund von gesetzlichen Vorschriften nicht möglich.

© Rhenus Finanzen  2006-2018

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