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Ablauf der Riester-Förderung
von der Prüfung der Förderberechtigung
über die Produktauswahl bis zur Beantragung der Förderung

Wenn Sie die staatliche Förderung nach dem Altersvermögensgesetz (AVmG) “Riester-Rente” nutzen möchten, sollten Sie einige Hinweise zum Ablauf der Riester-Förderung beachten. Nachfolgend finden Sie einige Hinweise zur Vorgehensweise, damit Sie nicht nur von unserem Rabatt für Ihren Riester-Fondssparplan profitieren können, sondern auch Ihre staatliche Riester-Förderung erhalten.Informieren Sie sich dazu auf der Seite Riester-Fondssparpläne über unser Riester-Fondssparplan-Angebot.

Beachten Sie auch unsere Häufig gestellten Fragen (FAQ’s) zur Riester-Förderung.

Wenn Sie Altersvorsorgewirksame Leistungen AVWL erhalten (nicht Vermögenswirksame Leistungen VL), dann können Sie dazu das Produkt DWS RiesterRente Premium aus AVWL verwenden. Diese Leistungen gibt es in Unternehmen, die entsprechende Regelungen in ihren Tarifverträgen haben (z.B. IG Metall: Metall- und Elektro-Industrie).

Wenn Sie Beamter, Richter oder Berufssoldat sind, dann beachten Sie bitte unbedingt die Hinweise für Beamte! Damit Sie als Beamter die Zulagen erhalten, müssen Sie eine besondere Vorgehensweise beachten.

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Relevant sind die gesetzlichen Vorschriften zur Riester-Rente.

Riester Anträge Rabattanfrage Riester-Angebot

  Hinweise zum Ablauf der Riester-Förderung

  • Prüfung der Förderberechtigung:
    Bevor Sie einen Riester-Vertrag eröffnen, sollten Sie zunächst klären, ob Sie zum Kreis der Förderberechtigten gehören. Zu unterscheiden ist hier nach den unmittelbar Zulagenberechtigten ("Direkt-Förderberechtigte") und den mittelbar Zulagenberechtigten ("Indirekt-Förderberechtigte").
    Prinzipiell gehören zum Kreis der Direkt-Förderberechtigten u.a. alle Pflichtversicherten in der Gesetzlichen Rentenversicherung und einige weitere Gruppen, wie z.B. Beamte, Richter und Berufssoldaten. Bei GmbH-Geschäftsführern gibt es z.T. Sonderfälle. Diese Personengruppe sollte sich bei ihrem Steuerberater beraten lassen.
    Auf der Seite Riester-Förderung finden Sie eine Übersicht über die Förderberechtigten.

    Ist jemand, der nicht direkt-förderberechtigt ist, mit einem direkt-Förderberechtigten verheiratet, so ist dieser meist indirekt förderberechtigt und kann auch von der Riester-Förderung profitieren.
    Alle Personen, die nicht zu den direkt- oder indirekt-Förderberechtigten gehören, sind nicht förderberechtigt. Dazu gehören z.B. Selbständige, die keine Pflichtbeiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, Studenten oder freiwillig in der Gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte.
    Details zur Förderberechtigung auf der Seite Riester-Förderung.
     
  • Produktauswahl:
    Um die Riester-Förderung zu erhalten muss der Riester-Sparer zunächst einen Riester-Vertrag eröffnen. Bei Fondsportal24.de erhalten Sie Riester-Fondssparpläne mit Rabatt. Details zum Riester-Angebot auf der finden Sie auf der Seite Riester mit Rabatt.
    Innerhalb des Kalenderjahres müssen Sie dann Ihre Einzahlungen erbringen. Sie können gefördert bis zu 2.100 Euro einzahlen. Bei manchen Riester-Produkten (z.B. DWS Riester Rente Premium) können Sie auch über die Förderhöchstgrenzen hinaus Einzahlungen leisten. Diese werden dann wie normale Altersvorsorge-Beiträge behandelt. Achten Sie bitte vor allem im ersten Jahr darauf, dass Sie die volle von Ihnen gewünschte Sparleistung erbringen. Sie können bei jedem Riester-Fondssparplan auch Ihren ersten Jahresbeitrag im Rahmen von erhöhten laufenden Beiträgen oder im Rahmen von Sondereinzahlungen im ersten Jahr flexibel festlegten, um bei unterjährigem Beginn trotzdem die volle Sparleistung zu erbringen.

    Wenn Sie bereits einen Riester-Vertrag (Riester-Fondssparplan, Riester-Banksparplan oder Riester-Rentenversicherung) besitzen und zu einem anderen Anbieter wechseln möchten, finden Sie alle Informationen dazu auf der Seite Anbieterwechsel. Wenn Sie bereits einen Riester-Fondssparplan besitzen und für diesen jetzt unsere Rabatte nutzen möchten, dann finden Sie alle Informationen dazu auf der Seite Betreuerwechsel.

    Wenn Sie Beamter, Richter oder Berufssoldat sind, dann beachten Sie bitte unbedingt die Hinweise für Beamte! Damit Sie als Beamter die Zulagen erhalten, müssen Sie eine besondere Vorgehensweise beachten.
     
  • Zulagenantrag:
    Als Riester-Sparer sollten Sie unbedingt einen Riester-Zulagenantrag stellen. Den Zulagenantrag erhalten Sie i.d.R. von dem Anbieter des Riester-Produktes. Bei der DWS RiesterRente Premium finden Sie bereits in unserem Antragspaket einen Dauerzulagenantrag. Den ausgefüllten Zulagenantrag schicken Sie bitte nicht direkt an die Zulagenstelle, sondern immer an Ihren Produkt-Anbieter. Dieser erledigt dann alle weiteren Formalitäten. Bei der DWS RiesterRente Premium und der DWS TopRente können Sie den Dauerzulagenantrag auch zusammen mit den Antragsunterlagen an uns senden. Tragen Sie in dem Zulagenantrag bitte Ihre Zulagennummer ein, damit die Zulagenstelle dann die Riester-Förderung Ihrer Person zuordnen kann. Details zur Zulagennummer finden Sie auf der Seite Zulagennummer und Details zur Zulagenstelle auf der Seite zur Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen.

    Bei der DWS RiesterRente Premium und der DWS TopRente finden Sie bereits in unserem Antragspaket einen Dauerzulagenantrag. Bei anderen Riester-Fondssparplänen erhalten Sie i.d.R. einmal jährlich zu Jahresbeginn ein Informationspaket zugeschickt. In diesem finden Sie dann auch einen Zulagenantrag, den Sie dem Anbieter bitte zurück schicken. Sie können hier auch direkt einen Dauerzulagenantrag stellen. Dann brauchen Sie den Antrag nicht jedes Jahr erneut zu stellen. Sie sollten lediglich darauf achten, dass Sie Änderungen der Angaben, die Sie im Zulagenantrag gemacht haben, der DWS im Rahmen der jährlichen Kontoinformationen mitteilen: Daher sollten Sie, sobald Sie das jährliche Kontoinformationspaket zu Jahresbeginn von der DWS erhalten haben, die darin enthaltene Übersicht über die der DWS mitgeteilten Zulagen-relevanten Daten (z.B. Anzahl der kinderberechtigten Kinder, Vorjahres-Einkommen etc.) überprüfen. Änderungen von diesen Daten können Sie dann bequem mit dem beiliegenden Vordruck der DWS mitteilen. Dann kann die DWS für Sie jedes Jahr den Zulagenantrag bei der Zulagenstelle einreichen.
    Sie brauchen also nichts weiter zu machen, als der DWS etwaige Änderungen mitzuteilen. Den Rest erledigt die DWS für Sie.
     
  • Gewährung der Zulage:
    Sofern Sie einen (Dauer-)Zulagenantrag gestellt haben (siehe oben), prüft die Zulagenstelle (Details dazu finden Sie auf der Seite Infos zur Zulagenstelle) jedes Jahr die Gewährung der Zulage und zahlt Ihre Zulage dann über den Anbieter Ihres Riester-Produktes direkt in Ihren Riester-Vertrag ein. Auf Ihren jährlichen Kontoinformations-Unterlagen, die Sie zu Jahresbeginn zugeschickt bekommen, können Sie die Höhe der Zulagen, die im Laufe des vergangenen Jahres eingezahlt wurden, ablesen. Details zur Höhe der Zulagen finden Sie auf der Seite Riester-Förderung.
    Die Zulagenstelle führt regelmäßig einen Datenabgleich mit den Rentenversicherungsträgern, den Familienkassen (z.B. wegen des Kindergeld-Bezuges) und den Meldebehörden durch und überprüft in diesem Zusammenhang die Zulagenberechtigung und korrigiert notfalls die Gewährung der Zulage.
     
  • Steuererstattung:
    Zusätzlich zur Riester-Zulage können Sie noch den Sonderausgaben-Abzug Ihrer Riester-Beiträge im Rahmen Ihrer Steuererklärung vornehmen. Sie erhalten dazu von Ihrem Anbieter jedes Jahr (im Rahmen des jährlichen Konto-Informationspaket) eine Bescheinigung für die Vorlage beim Finanzamt. Fügen Sie bitte diese Bescheinigung bei Ihrer Steuererklärung bei und füllen Sie die Anlage AV bei Ihrer Steuererklärung aus. Das Finanzamt berechnet dann Ihre mögliche Steuererstattung. Auf Ihrem Einkommensteuerbescheid können Sie dann ersehen, wie hoch Ihre Steuererstattung ausfällt.

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Relevant sind die gesetzlichen Vorschriften zur Riester-Rente.

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